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1,1 Millionen Euro bei Polizeikontrolle auf A3 entdeckt

Autor: ADM am 21.02.2020 - 19:02

1,1 Millionen Euro in kleinen Scheinen hatten ein Syrer und eine Frau aus Marokko in Hohlräumen eines Audi versteckt, wie bei einer Polizeikontrolle auf der A3 bei Neuhaus am Inn (Landkreis Passau) am Donnerstag aufgekommen ist. Das teilt das Polizeipräsidium Niederbayern am Freitag mit. Die Kripo Passau führt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Passau die weiteren Ermittlungen.

Am Donnerstag gegen 1 Uhr früh führten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau bei einem 25-jährigen Syrer sowie seiner 21-jährigen marokkanischen Beifahrerin auf der Bundesautobahn A3 in Fahrtrichtung Österreich eine Fahrzeugkontrolle durch. Beide gaben unabhängig voneinander vage Auskünfte über ihre Herkunft sowie das weitere Reiseziel an. Bei der ersten Begutachtung des Fahrzeugs stellten die Beamten mehrere im Pkw verbaute Hohlräume und Verstecke fest. In diesen wurden zunächst mehrere Hunderttausend Euro Bargeld aufgefunden und sichergestellt. Bei der weiteren Suche, unter anderem mit Einbindung eines Banknotenspürhundes, konnten insgesamt rund 1,1 Millionen Euro Bargeld in dem Auto aufgefunden und sichergestellt werden. Der Pkw, ein Audi, wurde sichergestellt.

 Da sich beim 25-jährigen Fahrzeugführer Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum ergaben, musste er sich zudem einer Blutentnahme unterziehen. Die Kriminalpolizei Passau führt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Passau die weiteren Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche . Insbesondere die Herkunft bzw. die weitere Verwendung des Bargeldes ist aktuell Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die Beiden nach den erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
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Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür

Autor: ADM am 11.02.2020 - 19:31

Die von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. Demonstrieren und ziviler Ungehorsam könnten nun teuer werden

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.

Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.

In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war.

Die Bundespolizei ist zwar hauptsächlich an Bahnhöfen und Flughäfen tätig, wird aber auch auf Anfrage der Bundesländer bei Demonstrationen eingesetzt.

Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstranten, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an mit empfindlichen Strafen belegt werden. Ausübung des Demonstrations-, Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. Die Gebühren werden auf Leistungen erhoben, die der Steuerzahler sowieso schon finanziert. Der Abtransport von Betrunkenen musste auch bisher schon zusätzlich bezahlt werden. So kostet ein Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle je nach Bundesland über 200 Euro plus Fahrtkosten.

Dass jetzt darüber hinaus zusätzliche Gebühren für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erhoben werden, lässt aufhorchen. Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.

Es sitzen beispielsweise viele Schwarzfahrer ein, die nicht nur die verhängten Strafgelder, sondern auch die wegen Nichtzahlung zwangsweise eingeschalteten Anwälte und Gerichte nicht zahlen können. Der Vollzug der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen kostet den Steuerzahler jeden Tag tausende Euro.

Die Folgen der neuen Gebührenordnung für bürgerliche Rechte und Freiheiten könnten gravierend sein. Wer miterlebt hat, wie beispielsweise auf Demonstrationen leichtfertig Platzverweise erteilt wurden, kann sich vorstellen, welche Auswirkungen Zwangsgelder ohne richterliche Beschlüsse haben können.

Insbesondere junge und weniger vermögende Bürger, für die hohe zusätzliche Ausgaben existenzgefährdend sein können, fühlen sich möglicherweise von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt. Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. (Hans Weinert)

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Talsperre Kelbra soll jetzt „Fischfrei“ werden

Autor: Lothar Weifenbach am 11.02.2020 - 18:28
Dazu die Presseerklärung des Kreisanglervereines Sangerhausen in ihrem Wortlaut..Aber das Thema sollte auch Thüringen interessieren!.

Die Talsperre Kelbra soll jetzt als erstes Gewässer in Sachsen-Anhalt „Fischfrei“ werden. Verstößt Landesregierung jetzt gegen die eigene Natura 2.000 Verordnung und plant vorsätzlich ein Fischsterben im Stausee Kelbra? Die Angler befürchten auch irreparable Schäden an seltenen Fischarten und der Bachmuschel in der Flusslandschaft Helme.

 
Die Mitglieder unseres Kreisanglervereines verstehen die Welt nicht mehr. Entgegen dem vorläufigen Betriebsplan und der Natura 2.000 Verordnung soll jetzt die Talsperre Kelbra noch kurzfristig im Februar 2020 restlos entleert werden. Ziel des „grünen“ Umweltministeriums ist es, die 500 ha große Talsperre Kelbra als erstes Gewässer in Sachsen-Anhalt fischfrei zu machen. Die Begründung ist mehr als abenteuerlich: „Die Fische können Wasservögel fressen und die Fische fressen den Wasservögeln das Futter weg.“

Dies hatte bereits im März 2019 die Umweltministerin, Frau Dalbert, dem Vorstand des Kreisanglervereines in einem Gespräch im Ministerium erklärt. In einer „Prioritätenfestlegung“ des Landesamtes für Umweltschutz wurde dies den Anglern auch schriftlich mitgeteilt. Beweise in Form von weniger gezählten Wasservögeln am Stausee konnte man aber bis heute nicht vorlegen. Auch sagte die Ministerin wörtlich: “Sie hält Angeln, insbesondere am Stausee Kelbra, für nicht mehr zeitgemäß.“
Die Bedenken von Umweltschützern werden mit der völligen Entleerung ignoriert. Mehr noch, die Ministerin als oberste Tierschützerin des Landes provoziert ein Fischsterben in der Talsperre und an den Ablaufgräben selbst. Bereits 2014 und 2016 wurde die Talsperre restlos entleert, um Reparaturarbeiten durchzuführen. Trotz größter Bemühungen der Angler gab es zehntausende tote Fische, da sich die Kiemen mit Schlamm aus dem Stausee am Ende der Entleerung zusetzten. Wenn es jetzt wieder ein Fischsterben gibt, wird ein Staatsanwalt entscheiden müssen, ob ein vernünftiger Grund für die Massentötung von Fischen nach § 17 Tierschutzgesetz vorliegt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.

Die Entleerung ist auch ein Verstoß gegen den eigenen vorläufigen Betriebsplan – dieser sieht eine Entleerung bei ausreichender Wasserqualität ausschließlich im Dez. bzw. Januar vor. Die von der Landesregierung verabschiedete Natura 2.000 Verordnung wird ebenfalls ignoriert. Dort ist beim Stausee Kelbra als Schutzzweck festgelegt
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Huber Verlag – führender Magazin- und Buchverlag insolvent

Autor: L W am 10.02.2020 - 14:57

Buchverlag über Motorrad- und Tattoo-Szene ist insolvent

– Geschäftsbetrieb in Redaktionen der Buch- und Zeitschriften sowie im Event-Bereich und der Online-Shop laufen uneingeschränkt weiter – Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende April gesichert –

– Sanierung und Fortführung des Verlags und seiner zahlreichen Aktivitäten angestrebt –

– Investor für Zukunftslösung gesucht –

Mannheim, 10.02.2020. Der in ganz Deutschland in der Motorrad- und Tattoo-Szene bekannte Huber Verlag mit Sitz in Mannheim hat am 04.02.2020 beim Amtsgericht Mannheim einen Insolvenzantrag gestellt. Der Verlag beschäftigt rund 50 festangestellte und über 100 freie Mitarbeiter in Redaktion, Grafik, Fotoshooting, Marketing, IT, Anzeigen- und Eventabteilung sowie auf der eCommerce-Plattform szeneshop.com.

Das Amtsgericht hat am 06.02.2020 Rechtsanwalt Tobias Wahl von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte aus Mannheim zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Tobias Wahl und sein Team verschaffen sich derzeit ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage vor Ort, um eine nachhaltige Sanierung und langfristige Zukunftslösung des 1980 gegründeten Verlags zu ermöglichen.

Geburtsstunde des Rocker- und Biker-Magazins

Weil ihm, so der Gründer Günther Brecht, im Jahr 1980 alle Rockerclubs Deutschlands 36 Mark für ein Jahres-Abo geschickt hatten, sei er damals gezwungen gewesen, nun auch ein Heft, die ‚Bikers News’ zu erstellen. Das sei die Geburtsstunde des Huber Verlags gewesen, der inzwischen in seinem 40-jährigen Bestehen, zu einer festen Größe mit vielen Aktivitäten herangewachsen ist.

Trotz der Insolvenz laufen die Herstellung der in der Szene bekannten Zeitschriften wie Bikers News, Custombike, Dream-Machines, TätowierMagazin und Tattoo Erotica sowie die Herstellung der Bücher über außergewöhnliche Motorräder uneingeschränkt weiter. Auch der erfolgreiche und wachsende Onlinehandel szeneshop.com, der inzwischen rund ein Viertel zum Umsatz des Verlages mit Szene-Kleidung und Accessoires beiträgt, läuft ohne Unterbrechungen weiter.

Aktiv ist der Huber Verlag auch im Eventbereich. Er organisiert jährlich die Custombike-Show’, die weltweit größte Messe für umgebaute Motorräder in Bad Salzuflen und die ‚Custombike Summer Days’ in Mannheim, zwei angesagte Veranstaltungen für Motorradbegeisterte, die umgebaute außergewöhnliche Motorräder ausstellen und ein Show- und Actionprogramm bieten.

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