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Talsperre Kelbra soll jetzt „Fischfrei“ werden
Autor: Lothar Weifenbach am 11.02.2020 - 18:28
Dazu die Presseerklärung des Kreisanglervereines Sangerhausen in ihrem Wortlaut..Aber das Thema sollte auch Thüringen interessieren!.

Die Talsperre Kelbra soll jetzt als erstes Gewässer in Sachsen-Anhalt „Fischfrei“ werden. Verstößt Landesregierung jetzt gegen die eigene Natura 2.000 Verordnung und plant vorsätzlich ein Fischsterben im Stausee Kelbra? Die Angler befürchten auch irreparable Schäden an seltenen Fischarten und der Bachmuschel in der Flusslandschaft Helme.

 
Die Mitglieder unseres Kreisanglervereines verstehen die Welt nicht mehr. Entgegen dem vorläufigen Betriebsplan und der Natura 2.000 Verordnung soll jetzt die Talsperre Kelbra noch kurzfristig im Februar 2020 restlos entleert werden. Ziel des „grünen“ Umweltministeriums ist es, die 500 ha große Talsperre Kelbra als erstes Gewässer in Sachsen-Anhalt fischfrei zu machen. Die Begründung ist mehr als abenteuerlich: „Die Fische können Wasservögel fressen und die Fische fressen den Wasservögeln das Futter weg.“

Dies hatte bereits im März 2019 die Umweltministerin, Frau Dalbert, dem Vorstand des Kreisanglervereines in einem Gespräch im Ministerium erklärt. In einer „Prioritätenfestlegung“ des Landesamtes für Umweltschutz wurde dies den Anglern auch schriftlich mitgeteilt. Beweise in Form von weniger gezählten Wasservögeln am Stausee konnte man aber bis heute nicht vorlegen. Auch sagte die Ministerin wörtlich: “Sie hält Angeln, insbesondere am Stausee Kelbra, für nicht mehr zeitgemäß.“
Die Bedenken von Umweltschützern werden mit der völligen Entleerung ignoriert. Mehr noch, die Ministerin als oberste Tierschützerin des Landes provoziert ein Fischsterben in der Talsperre und an den Ablaufgräben selbst. Bereits 2014 und 2016 wurde die Talsperre restlos entleert, um Reparaturarbeiten durchzuführen. Trotz größter Bemühungen der Angler gab es zehntausende tote Fische, da sich die Kiemen mit Schlamm aus dem Stausee am Ende der Entleerung zusetzten. Wenn es jetzt wieder ein Fischsterben gibt, wird ein Staatsanwalt entscheiden müssen, ob ein vernünftiger Grund für die Massentötung von Fischen nach § 17 Tierschutzgesetz vorliegt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.

Die Entleerung ist auch ein Verstoß gegen den eigenen vorläufigen Betriebsplan – dieser sieht eine Entleerung bei ausreichender Wasserqualität ausschließlich im Dez. bzw. Januar vor. Die von der Landesregierung verabschiedete Natura 2.000 Verordnung wird ebenfalls ignoriert. Dort ist beim Stausee Kelbra als Schutzzweck festgelegt