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Die GroKo hat beim Thema Obergrenze nichts zu melden

Autor: Lothar Weifenbach am 20.02.2018 - 20:00
EU-Parlament bestimmt die Regeln: Die GroKo hat beim Thema "Obergrenze" nichts zu melden

Die Union hat eine "Obergrenze" für Flüchtlinge ins GroKo-Programm geschrieben. Doch eine Obergrenze kann die Regierung in Berlin gar nicht festlegen. Das EU-Parlament hat mit einer Entscheidung die nationalen Regierungen quasi entmachtet. Mit drastischen Folgen, wie Frank Mertgen, stellvertretender Chefredakteur von FOCUS-MONEY, feststellt.

Das Wort „Obergrenze“ kann man schon seit mindestens einem Jahr nicht mehr hören. Das Gemurkse der Möchtegern-Großen-Koalition in diesem Punkt in den vergangenen Wochen hat erneut dazu beigetragen. Aber vergessen Sie die „Obergrenze“ getrost. Und, liebe „Obergrenzen“-CSU, vergiss die absolute Mehrheit in Bayern bei den Landtagswahlen im Herbst.

Denn (Vor-)Entscheidungen von wirklicher Tragweite fallen immer häufiger nicht in Berlin(geschweige denn in München) oder in anderen Hauptstädten, sondern in Brüssel. Und in Straßburg, neben Brüssel zweiter Sitz des Europäischen Parlaments.

EU-Parlament schreibt Vorlage der Kommission komplett um

Das EU-Parlament hat in Straßburg am 16. November 2017 über die Neufassung der Dublin-Verordnung abgestimmt. In dieser Verordnung steht – noch: Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl ersuchen, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Das Betreten europäischen Bodens erfolgt häufig an den EU-Außengrenzen. Diese Länder haben bislang die Pflicht zur Registrierung und zur Erstaufnahme.

Die EU-Kommission hatte einen Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung vorgelegt, den das Parlament aber komplett umgeschrieben und in namentlicher Abstimmung mit 390 Ja-Stimmen angenommen hat, bei 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen. Die Änderungen haben es in sich. Nur drei Punkte dazu:

  • Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Auf Deutsch gesagt: Das wird in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle Deutschland sein.
  • Beweise braucht es dafür nicht: Geben die Angaben des Antragstellers keinen offensichtlichen Grund für Zweifel, reicht das.
  • Damit nicht genug: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“, wie es in der Begründung heißt, und sie können sich auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Dafür reicht es, sich während der Reise nähergekommen zu sein.

Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen, also die Minister, als Vertreter der Regierungen der Staaten. Wie schreibt doch das Parlament so frech: „Der Rat ist eindeutig berechtigt, über diese Verordnung mit einer Mehrheit zu entscheiden, und sie müssen sich jetzt darauf konzentrieren, ein System zu finden, das vor Ort funktioniert, und nicht nur eines, bei dem Einstimmigkeit im Rat erreicht werden kann.“ Das nennt man wohl Chuzpe.

Die GroKo hat bei der „Obergrenze“ keine Entscheidungsmacht

Was lernen wir aus alldem? Sieben Fragen und Beobachtungen:

Erstens: Es ist, wie bereits erwähnt, angesichts einer geplanten Dublin-Neuregelung vollkommen egal, was die Scheinriesen-GroKo zur „Obergrenze“ vereinbart hat. Und es ist ebenso egal, ob der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, Härtefälle oder alle ermöglicht wird.

Zweitens:Beschlüsse und Abstimmungen von historischer Tragweite bekommt man nur mit, wenn man es sich zum Hobby macht zu prüfen, was im EU-Parlament nach einer Abstimmung über Somalia und vor einem Votum über das EU-Abkommen mit Neuseeland (wenn’s jemanden brennend interessiert: 511 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen, 40 Enthaltungen) behandelt wird.

Drittens: Wo war, wo ist die große öffentliche Debatte in Deutschland, ausgelöst zum Beispiel von rundfunkbeitragsfinanzierten Sendern mit ihren Brüsseler Dependancen? Man kann zwar nicht alles hören oder sehen, aufgefallen ist mir in der Berichterstattung jedenfalls nichts. Dagegen wurde noch der letzte christsoziale Landrat aus dem Bayerischen Wald zur sogenannten CSU-„Obergrenze“ ausführlich einvernommen.

Viertens: Auf die deutschen EU-Abgeordneten ist kein Verlass, Vertreter aller größeren deutschen Parteien haben dem Antrag des Innenausschusses zugestimmt.

Fünftens: Griechenland dürfte nur darauf warten, dass sich das EU-Parlament durchsetzt, und keinerlei Zweifel einwenden, wenn jemand sagt, er sei ganz sicher, Verwandte in Deutschland zu haben – und alle Flüchtlinge durchwinken.

Sechstens: Wenn das Parlament frohlockt, über diesen Vorschlag könne mit Mehrheit abgestimmt werden, kann Deutschland auch überstimmt werden.

Siebtens: Das gilt zumal, weil Deutschland 2015 fast alle anderen EU-Staaten gegen sich aufgebracht hat. Die meisten Flüchtlinge in anderen EU-Ländern wollen sowieso nach Deutschland. Warum sollte zum Beispiel Italien sie aufhalten wollen?

Quelle:  Focus Money Online
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