Einlagensicherungsfonds: Wird alles zuviel?
So warnt nun der „Focus“ zudem vor dem Fall, dass die Bankkonten dann in einer Art Kettenreaktion fallen könnten. In Deutschland gibt es die sogenannte Einlagensicherung. Die ist staatlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Staat selbst haften würde. Vielmehr ist dafür eine sogenannte „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ (EdB) verantwortlich.
Die Kundengelder privater Personen, von Personengesellschaften wie etwa OHGs oder kleinere Kapitalgesellschaften sind dadurch geschützt. Bis zu 100.000 Euro.
Nun erinnert der Focus in diesem Beitrag daran, dass sich diese Einrichtung nicht gewappnet sieht für den Fall einer schweren Krise der gesamten Bankenbranche (Euro Schuldensystem: Target2 Explosion – jetzt fast 1 Billion).
Was bedeutet das? Im schlimmsten Fall sind genau dann die Kundengelder teils oder ganz verschwunden.
Einige Banken werben stets damit, dass es noch einen „freiwilligen Einlagensicherungsfonds“ gibt. Das ist wie schon beschrieben ein freiwilliger Fonds. Die Guthaben sollen bis zu höchstens 20 % bezogen auf das Eigenkapital der betreffenden Banken abgesichert sein. Was aber kann passieren?
Schon jetzt sind viele faule Kredite (bei denen es wahrscheinlich keine Rückzahlung geben wird) bekannt, die teils noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Dies würde in einer solchen Situation sofort dazu führen, dass die Abschreibung schnell nachgeholt wird – und das „Vermögen“, rein bilanziell, sich reduzierte. Die private Sicherung wäre – zumindest teilweise – schnell verschwunden.
Am Ende haften Sie – und die EU plant bereits, diese Haftung durch die oben beschriebenen Maßnahmen zur Kontensperrung vorzubereiten (Steuerzahler dürfen künftig mehr in die EU-Kassen zahlen).